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Mühle, Schmiede, Landwirtschaftsmuseum:
Das Lokal "Barzmühle" steht in erster Linie der Stiftung "Barzmühle"
für ihre eigenen Anlässe zur Verfügung. Es kann weiter vermietet
werden.
Über die Vermietung entscheidet die Betriebskommission. Der
Barzmühle-Abwart amtet in ihrem Namen als Vermieter.
Die Benützer haben das Gebäude, Mobiliar und die Umgebung mit der
notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Allfällige Beschädigungen sind
unaufgefordert dem Abwart zu melden, bzw. ist eine schriftliche
Mitteilung zu hinterlassen.
Es ist zu beachten, dass sich die Barzmühle unmittelbar neben dem
Landwirtschaftsbetrieb Blatter befindet. Musik darf ab 22 Uhr nur im
Hausinnern abgespielt werden. Beim Verlassen des Gebäudes ist
übermässiger Lärm zu vermeiden.
Es besteht für das Befahren der Barz ab Tennis- / Fussballplatz
Zurzach und ab Rietheim ein Fahrverbot für Autos und Motorräder.
Parken auf dem Gelände des Bauernhofes Blatter und der Barzmühle ist
verboten.
Die in der Barzmühle befindlichen Tische und Stühle dürfen nicht im
Freien aufgestellt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerken in der Umgebung der Barzmühle und des
Bauernhofes Blatter ist verboten.
Im Freien darf kein offenes Feuer entfacht werden.
Nach Beendigung des Anlasses sind die Stühle zu stapeln und das
Lokal besenrein zu verlassen. Gebrauchtes Geschirr (Inventar s.
Anhang) ist sauber abzuwaschen, abzutrocknen und in den Schränken
und Schubladen zu versorgen. Bei übermässiger Verschmutzung werden
die Mehrkosten für die Reinigung nach Aufwand (Fr. 25.--/Std.) in
Rechnung gestellt.Die weitere Reinigung wird vom
Vermieter ausgeführt.
Beim Verlassen des Lokals hat der Mieter zu beachten, dass die Türen
und Fenster geschlossen sind.
Für die Abfälle stehen zwei gebührenpflichtige Kehrichtsäcke (35
Liter) zur Verfügung. Werden mehr Kehrichtsäcke benötigt, werden
diese zum offiziellen Tarif verrechnet. Das Leergut von
mitgebrachten Getränken ist vom Mieter zu entsorgen. |
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